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Für Patienten


Für die SSO Luzern sind zufriedene Kunden wichtig! Junge Frau mit strahlendem Lächeln. ©www.freepik.com. Designed by Pressfoto / Freepik

«Für Sie legen wir einen Zahn zu.»

Suchen Sie eine Zahnärztin resp. einen Zahnarzt? Auf der Website der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO können Sie nach Namen und/oder Praxisstandort suchen.

Hier finden Sie unsere Zahnärztinnen und Zahnärzte


Wir arbeiten mit transparenten Tarifen

Als erster Medizinaltarif wurde 1976 der Zahnarzt-Tarif von den Sozialversicherungspartnern nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen gestaltet. Das heisst, dass der Preis der einzelnen Leistungen nicht willkürlich festgesetzt oder politisch ausgehandelt ist. Der Tarif beruht auf einer klaren Kostenkalkulation.

Der Zahnarzt-Tarif umfasst mehr als 500 Einzelleistungen. Jeder Leistung ist eine bestimmte Anzahl von Taxpunkten zugeordnet. Diese Taxpunktzahl wird mit dem Taxpunktwert multipliziert und ergibt so den Preis der einzelnen Leistung.

Bei Sozialversicherungsfällen sind sowohl Taxpunktzahl als auch Taxpunktwert (gegenwärtig Fr. 1.00) pro Leistung fix.

Bei Privatpatienteninnen und Privatpatienten kann die Taxpunktzahl in einem bestimmten Rahmen variiert werden. Der Taxpunktwert ist nach unten frei, darf für Mitglieder der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO nach oben aber nicht über Fr. 1.60 liegen. Der Rahmentarif für Privatpatienteninnen und Privatpatienten ermöglicht es, einerseits auf die besonderen patientenbezogenen Umstände (Dringlichkeit, Ansprüche an Komfort, Ästhetik, Qualität) und anderseits auf die Gegebenheiten der Praxis (Infrastrukturkosten, Lohnaufwand usw.) Rücksicht zu nehmen.

 

Bitte beachten Sie, dass die zahntechnischen Arbeiten nicht im Zahnarzt-Tarif enthalten sind.



Aktueller Tarif «Dentotar»

Die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft SSO und ihre Tarifpartner der Unfall- (UV), Militär- (MV) und Invalidenversicherung (IV) haben am 3. Mai 2017 in Bern den revidierten Zahnarzttarif unterzeichnet. Für Patientinnen, Patienten und Versicherer wird damit die Abrechnung transparenter. Der revidierte Tarif beinhaltet nun Tarifziffern, welche den Leistungskatalog der modernen Zahnmedizin korrekt abbilden. Das Kostenmodell der Tarifstruktur wurde ebenso aktualisiert und der betriebswirtschaftlichen Realität einer heutigen Zahnarztpraxis angepasst. Der revidierte Tarif gilt seit dem 1. Januar 2018.

 

Der Tarif aus dem Jahr 1994 basierte auf dem Landesindex für Konsumentenpreise (LIK) von 1992. Die Neuberechnung beinhaltet einen teilweisen Ausgleich der seither angestiegenen Kosten in der Praxis. Diese Anpassung betrifft aber nur den Sozialversicherungsbereich von UV, MV und IV, welcher ungefähr 2 bis 3 Prozent der gesamthaften Zahnarztkosten in der Schweiz ausmacht. Die Preise für die Privatpatientinnen und Privatpatienten sind davon nicht stark betroffen, da die Zahnärztinnen und Zahnärzte in diesem Bereich ihre seit 1992 gestiegenen Kosten grösstenteils bereits angeglichen haben.

Der bisherige Zahnarzttarif bildete nach über 20 Jahren in vielen Fällen nicht mehr den aktuellen Stand der modernen Zahnmedizin ab. Dies machte eine Revision zwingend notwendig, damit die Versorgung mit den heute üblichen Behandlungen in der Zahnmedizin nun auch im Sozialversicherungsbereich UV/MV/IV sichergestellt ist.

 

Die zahnmedizinischen Pro-Kopf-Ausgaben sind gemäss dem Bundesamt für Statistik (BfS) in den letzten Jahren im Vergleich zu den allgemeinen Gesamtgesundheitsausgaben nur unterdurchschnittlich angestiegen. Auch nach der Tarifrevision ist kein Kostenschub zu erwarten.



Haben Sie eine Sitzung versäumt?

Wir bitten Sie, Terminabsagen oder -verschiebungen mindestens 24 Stunden vor der vereinbarten Sitzung zu melden. Falls Sie diese Frist verpassen, kann die Sitzung verrechnet werden.

Mit dem Preisüberwacher wurde ein Ansatz von 73.2 Taxpunkten pro verpasste Zeiteinheit beim Zahnarzt festgelegt.

Die Zahnärztin resp. der Zahnarzt darf Schadenersatz jedoch nur dann verlangen, wenn es ihr/ihm nicht möglich war, den Termin anderweitig zu vergeben (z.B. Behandlung eines Notfalls).



Gibt es Grund zu Beanstandungen?

Sind Sie unzufrieden mit der Behandlungsqualität oder der dafür gestellten Rechnung? Bitte versuchen Sie zunächst, allfällige Unklarheiten und Differenzen direkt mit Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt zu klären.

 

Wenn Sie keine Lösung finden können, wenden Sie sich bitte an die untenstehenden, unabhängigen Stellen:


Bei Behandlung durch ein Mitglied der SSO Luzern:

Zahnärztliche Begutachtungskommission der SSO Luzern

 

Voraussetzung ist jedoch, dass Sie mit Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt ein Einigungsgespräch geführt haben.

 

Präsident der ZBK

Dr. med. et Dr. med. dent. Stefan Hug

Luzernerstrasse 6

6010 Kriens

Telefon 041 320 45 18

info(at)zbk-lzg.ch

www.zbk-lzg.ch

 

Bei Behandlung durch unabhängige Zahnärztin oder Zahnarzt:

Gesundheitsdepartement des Kantons Luzern

 

Das Gesundheitsdepartement übt die Aufsicht über die Medizinalpersonen im Kanton Luzern aus.

Gesundheits- und Sozialdepartement des Kantons Luzern

Telefon 041 228 60 84

 

Weitere Möglichkeit:

Erstatten Sie Anzeige beim nächsten Polizeiposten.

 



Gute Zahnpflege fängt beim Milchzahn an

Die gute Nachricht vorab: Zähne, die ein Kind bekommen wird, sind gesund. Mit der korrekten Pflege werden sie auch unversehrt bleiben, denn Zahnkrankheiten sind weitgehend vermeidbar.

 

Richtige Ernährung hilft, gute Zähne aufzubauen und gesund zu erhalten

Um seine Zähne entwickeln zu können, braucht das Kind die nötigen Aufbaustoffe. Diese sind alle in der Muttermilch enthalten. Das Trinken an der Brust entwickelt überdies Kiefer und Kaumuskulatur des Säuglings.

 

Zucker ist der grösste Feind der Kinderzähne

  • Niemals Zucker oder Honig auf den Nuggi
  • Keine «Bettmümpfeli» oder gezuckerten Getränke
  • Keine Süssigkeiten oder gesüsste Getränke zwischendurch (Ausnahme: Produkte mit «Zahnmännchen»)
  • Zuckerfreie Znüni, Zvieri und Getränke
  • Sobald der erste Zahn vorhanden ist, die Zähne mit einer kleinen Zahnbürste und Kinderzahnpasta systematisch reinigen, besonders nach der Konsumation von Süssem
  • Seien Sie Vorbild und reinigen Sie die Zähne nach dem Essen gemeinsam mit Ihrem Kind. Es wird Sie gerne und stolz nachahmen.
  • Ab dem 2. Lebensjahr regelmässige Kontrollen bei der Zahnärztin oder dem Zahnarzt
  • Regelmässige Fluoridprophylaxe gemäss den Empfehlungen Ihres Kinder- oder Zahnarztes

Milchzähne sind wichtig

Keinesfalls dürfen die Milchzähne vernachlässigt werden! Nur ein vollständiges Milchgebiss erlaubt Ihrem Kind, richtig zu kauen und damit auch alles essen zu können. Kranke Milchzähne können starke Schmerzen verursachen. Ein vorzeitiger Milchzahnverlust führt zu Stellungsfehlern der zweiten Zähne, deren Korrektur für Eltern und Kind eine Belastung ist und oft sehr viel Geld kostet.

 

Wir helfen

Die Zahnärztinnen und Zahnärzte der SSO Luzern tragen ihren Teil zur Gesundheit Ihres Kindes bei. Seit über 20 Jahren bietet die SSO Luzern kostenlose zahnärztliche Untersuchungen für Kleinkinder an. Bei der Geburt Ihres Kindes erhalten Sie im Spital, im Geburtshaus oder von Ihrer Hebamme einen Gutschein. Mit diesem Gutschein können Sie die Milchzähne Ihres Kindes jeweils nach dem zweiten, dritten und vierten Geburtstag unentgeltlich untersuchen lassen. Legen Sie den Gutschein zum Impfausweis und vergessen Sie nicht, ihn auszufüllen und rechtzeitig einzulösen. Bei Verlust können Sie einen neuen Gutschein beim Sekretariat der SSO Luzern anfordern: Telefon 041 241 03 44 oder sekretariat(at)sso-luzern.ch.

 



Vorsorge ist der beste Schutz: Die Schulzahnpflege

Die Schulzahnpflege hat einen enorm wichtigen Auftrag: Kindern und Jugendlichen die Chance geben, ihre Zähne ein Leben lang gesund zu erhalten.

 

Dabei erfordert die zahnärztliche Behandlung von Kindern besonderes Fingerspitzengefühl und Empathie. Zähne werden systematisch auf Zahnschäden, Zahnstellungsprobleme und Erkrankungen des Zahnfleischs untersucht – so werden oft grössere und damit kostspielige Behandlungen vermieden. Die Eltern werden über die Befunde und notwendigen Massnahmen informiert.

Die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft SSO hat sämtlichen Schweizer Gemeinden einen Leitfaden für Prophylaxemassnahmen und Kontrolluntersuchungen zugestellt. Sie unterstützt damit eine wichtige gesellschaftliche Einrichtung und hilft, Kosten für vermeidbare Zahnschäden zu sparen.

 

Übrigens: In der Schweiz ist der Kariesbefall bei Kindern seit den 70er-Jahren um 90 Prozent zurückgegangen.



Alterszahnmedizin für mehr Lebensqualität

Die mobile Dentalhygiene-Betreuung in Pflege- und Altersheimen kann helfen, Notfallsituationen zu verhindern. So können regelmässige Kontrollen und Behandlungen ohne die beschwerliche Reise zur Zahnarztpraxis ganz bequem in der gewohnten Umgebung durchgeführt werden.

 

Egal, ob Sie noch Ihre eigenen Zähne oder einen aufwendigen Zahnersatz besitzen: Dr. med. dent. Katerina Schweizer (Vorsitzende Alterszahnmedizin der SSO Luzern) und Judith Stadelmann (Dentalhygienikerin SRK HF) sind Ihre Spezialistinnen, wenn es um die optimale Mundhygiene, das Anpassen oder Reparieren des Zahnersatzes und die Früherkennung von Zahnproblemen geht.

Kosten

Die Behandlungen werden gemäss SSO-Tarif abgerechnet.

Dentalhygienebehandlung während 30 Minuten Fr. 89.00.

Pro Behandlung im Heim kommt eine Vorortpauschale von Fr. 26.00 hinzu.

 

Kontakt

Dr. med. dent. Katerina Schweizer

Habsburgerstrasse 12

6003 Luzern

Telefon 041 240 16 06

kschweizerpraxis(at)gmail.com

Download
Informationsflyer zur mobilen Dentalhygiene
Flyer_dh mobil.pdf
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Hilfreiche Dokumente

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Informationen Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO
Infomationen zum Zahnarztbesuch.pdf
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Download
Informationen zu einem allfälligen Zahnunfall
Merkblatt Zahnunfall.pdf
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