Zahnarzt Tarif
Als erster Medizinaltarif wurde 1976 der
Zahnarzt-Tarif von den Sozialversicherungspartnern nach
betriebswirtschaftlichen Grundsätzen gestaltet. Das heisst, dass der Preis der
einzelnen Leistungen nicht willkürlich festgesetzt oder politisch ausgehandelt
ist, sondern auf einer klaren Kostenkalkulation beruht. Für diese
Kostenkalkulation wurde eine Modellpraxis (pdf-Datei, 65 KB) geschaffen.
Der Zahnarzt-Tarif umfasst über 500 Einzelleistungen. Jeder Leistung ist eine
bestimmte Anzahl von Taxpunkten zugeordnet. Diese Taxpunktzahl wird mit dem
Taxpunktwert multipliziert und ergibt so den Preis der einzelnen Leistung. Die Tarifänderungen
Version 2 / 2000 (pdf-Datei, 20 KB).
Bei Sozialversicherungsfällen unter Unfallversicherungsgesetz und unter
Krankenversicherungsgesetz sind sowohl Taxpunktzahl als auch Taxpunktwert
(gegenwärtig Fr. 3.10) pro Leistung fix. Dieser Durchschnittswert trägt zwar
den Besonderheiten des Einzelfalls nicht Rechnung, ist aber für den Versicherer
einfacher zu handhaben.
Bei Privatpatienten kann die Taxpunktzahl in einem bestimmten Rahmen variiert
werden. Der Taxpunktwert ist nach unten frei, darf für Mitglieder der
Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO nach oben aber nicht über Fr. 5.40
liegen. Der Rahmentarif für Privatpatienten ermöglicht es, einerseits auf die
besondere Umstände beim Patienten (Dringlichkeit, Ansprüche an Komfort,
Ästhetik, Qualität) und anderseits auf die Gegebenheiten der Praxis
(Infrastrukturkosten, Lohnaufwand usw.) Rücksicht zu nehmen.
Vom Zahnarzt-Tarif besteht ein
Kurztarif (pdf-Datei, 25 KB), der die wesentlichsten Positionen enthält.
Der ganze Tarif kann zum Preis von Fr. 35.- bestellt werden bei der Zentralstelle
für Medizinaltarife UVG, Postfach 4358, Fluhmattstrasse 1, 6002 Luzern.
Zu beachten ist, dass der Zahnarzt-Tarif die zahntechnischen Arbeiten nicht
enthält.

