Zahnärztliche Begutachtungskommission

 

Falls Sie Fragen haben oder unzufrieden sind mit der Behandlungsqualität oder der dafür gestellten Rechnung, versuchen Sie zunächst allfällige Unklarheiten und Differenzen direkt mit Ihrem Zahnarzt zu diskutieren. Falls Sie keine Lösung finden, können Sie sich an die folgenden, unabhängigen Stellen wenden:

 

Zahnärztliche Begutachtungskommission der LZG

 

An diese Stelle können Sie sich wenden, wenn die Behandlung durch ein Mitglied der LZG vorgenommen wurde. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie mit Ihrem Zahnarzt ein Einigungsgespräch geführt haben.

 

Dr. med. dent. René Frey, Tel. 041 410 64 55

 

 

Gesundheitsdepartement des Kantons Luzern  

 

Das Gesundheitsdepartement übt die Aufsicht über die Medizinalpersonen und die anderen Berufe im Gesundheitswesen aus. Falls der behandelnde Zahnarzt nicht Mitglied der LZG ist, wenden Sie sich direkt an das Gesundheits- und Sozialdepartement des Kantons Luzern unter der Telefonnummer 041 228 60 84 oder erstatten Sie Anzeige beim nächsten Polizeiposten.

 

Kurzfassung des Zahnarzttarifs SSO ()

Eine ausführliche Information über den Zahnarzttarif finden Sie auf der Website der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO (www.sso.ch).

 

 

Versäumte Sitzung
Versäumt ein Patient eine Sitzung, ohne sich mindestens 24 Stunden zuvor abzumelden, so wird er schadenersatzpflichtig. Mit dem Preisüberwacher wurde ein Ansatz von 18 Taxpunkten pro verpasste Zeiteinheit beim Zahnarzt festgelegt.
Der Zahnarzt darf Schadenersatz jedoch nur dann verlangen, wenn es ihm nicht möglich war, die Zeit durch Arbeit an anderen Patienten zu nutzen (z.B. Behandlung eines Notfallpatienten).